

Wir
sehen unsere Aufgabe darin, erwachsene Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
Perspektiven aufzuzeigen und ihnen eine sinnvolle Lebensgestaltung mit Hoffnung
und Zuversicht zu ermöglichen. Die Gestaltung der Perspektive richtet sich am
inklusiven Grundgedanken aus und fokussiert die gesellschaftliche Teilhabe mit
möglichst viel Selbstbestimmung und Autonomie.
Gemeindepsychiatrie
meint und betont die Integration psychisch erkrankter Menschen in die Gemeinde.
Das Leben soll normal und selbstverständlich ablaufen und dabei die Barrieren
der psychischen Beeinträchtigung berücksichtigen und womöglich überwinden. Es gilt der Grundsatz „Soviel Betreuung wie
notwendig, soviel Selbständigkeit wie möglich“.
Dabei
sind behutsam und konsequent soziale Lebensverhältnisse und individuelle
Zielperspektiven zu berücksichtigen und dabei begleitend notwendige
Betreuungsangebote zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang muss
ausgerichtet an individuellen Bedarfen, gemeindepsychiatrischen
Strukturvorgaben und konsequenter regionaler Versorgungsverantwortung eine
differenzierte Auffächerung und Individualisierung der Betreuungsangebote
stattfinden. Diese Differenzierung der Betreuungsbausteine verfolgt
rehabilitative Zielkorridore und schafft Möglichkeiten der Integration von
Menschen mit psychischer Beeinträchtigung in die Gemeinde.








