"Zusammen können wir etwas bewegen"
Die Mitwirkung und die Mitbestimmung der Klienten des stationären Wohnbereiches erfolgt durch den von Ihnen alle vier Jahre gewählten Bewohnerbeirat. Ziel ist es, Klienten möglichst umfassend Gelegenheit zu geben, an der Gestaltung ihrer persönlichen Lebensverhältnisse teilzuhaben.

Der Bewohnerbeirat wird alle vier Jahre in gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl nach dem Mehrheitswahlsystem gewählt.
In den Bewohnerbeirat können gewählt werden:
- Klienten, sowie deren Angehörige und sonstige Vetrauenspersonen
- Mitglieder der örtlichen Seniorenvertretungen und von örtlichen Behindertenorganisationen
- Von der zuständigen Behörde vorgeschlagene Personen.
Aufgaben des Bewohnerbeirates:
- Bearbeitung von Fragestellungen zur Lebenssituation der Klienten
- Entgegennahme von Anregungen, Wünsche und Beschwerden und entwickelt unter Einbeziehung von Mitarbeitern und Gesamteinrichtungsleitung konstruktive Lösungen
- Kontinuierliche Mitarbeit im Qualitätszirkel zur Qualitätsentwicklung der Organisation.
Ansprechpartner*in
54313 Zemmer
"Wir für Euch"
Die Mitwirkung und die Mitbestimmung der Klienten der St. Bernhards-Werkstätten, der Betriebsstätte Schweich und des Beruflichen Bildungszentrum (BeBiz) Schweich erfolgt durch den von Ihnen alle vier Jahren gewählten Werkstattrat. Ziel
ist es, Klienten möglichst umfassend Gelegenheit zu geben, an der
Gestaltung ihrer persönlichen Arbeitsplatzsituation teilzuhaben.

Der Werkstattrat wird alle vier Jahre in gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl nach dem Mehrheitswahlsystem gewählt.
In den Werkstattrat können gewählt werden:
- Alle Beschäftigten, die mindestens ein halbes Jahr in den St. Bernhards-Werkstätten arbeiten
- Zur Unterstützung kann vom Werkstattrat eine Vertrauensperson gewählt werden.
Aufgaben des Werkstattrates:
- Vertritt die Interessen der Beschäftigten
- Sorgt für die Einhaltung der Werkstättenverordnung
- Sorgt für die Gleichbehandlung aller Beschäftigten der St. Bernhards-Werkstätten
- Nimmt Beschwerden an und wirkt bei der Lösung von Konflikten mit
- Hat eine Schweigepflicht.
Ansprechpartner*in
54313 Zemmer
Vertrauensperson und Ansprechpartnerin für die Klientinnen
Meine Aufgaben
- Ich bin Ansprechpartnerin und Vertrauensperson für die Klientinnen des Schönfelderhofes.
- Ich vertrete Ihre Interessen und informiere Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten.
- Wenn Sie sexuelle Belästigung oder Gewalt erfahren, können Sie sich an mich wenden.
- Ich stehe Ihnen an regelmäßigen Sprechstunden zur Verfügung.




