Bewohnerbeirat
Werkstattrat
Frauenbeauftragte Wohndorf
Frauenbeauftragte WfbM
Bewohnerbeirat

"Zusammen können wir etwas bewegen"

Die Mitwirkung und die Mitbestimmung der Klienten des stationären Wohnbereiches erfolgt durch den von Ihnen alle vier Jahre gewählten Bewohnerbeirat. Ziel ist es, Klienten möglichst umfassend Gelegenheit zu geben, an der Gestaltung ihrer persönlichen Lebensverhältnisse teilzuhaben.

Von links: Arved Wonnek, Kevin Schmitz, Jörg Winkelmann, Frank Weber, Tatjana Antony (Vorsitzende), Janka Wallerath und Heide Danner.

Der Bewohnerbeirat wird alle vier Jahre in gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl nach dem Mehrheitswahlsystem gewählt.

In den Bewohnerbeirat können gewählt werden:

  • Klienten, sowie deren Angehörige und sonstige Vetrauenspersonen
  • Mitglieder der örtlichen Seniorenvertretungen und von örtlichen Behindertenorganisationen
  • Von der zuständigen Behörde vorgeschlagene Personen.

Aufgaben des Bewohnerbeirates:

  • Bearbeitung von Fragestellungen zur Lebenssituation der Klienten                         
  • Entgegennahme von Anregungen, Wünsche und Beschwerden und entwickelt unter Einbeziehung von Mitarbeitern und Gesamteinrichtungsleitung konstruktive Lösungen                                                                                                          
  • Kontinuierliche Mitarbeit im Qualitätszirkel zur Qualitätsentwicklung der Organisation.

Ansprechpartner*in

Tatjana Antony
1. Vorsitzende des Bewohnerbeirates
Schönfelderhof
54313 Zemmer
Werkstattrat

"Wir für Euch"

Die Mitwirkung und die Mitbestimmung der Klienten der St. Bernhards-Werkstätten, der Betriebsstätte Schweich und des Beruflichen Bildungszentrum (BeBiz) Schweich erfolgt durch den von Ihnen alle vier Jahren gewählten Werkstattrat. Ziel ist es, Klienten möglichst umfassend Gelegenheit zu geben, an der Gestaltung ihrer persönlichen Arbeitsplatzsituation teilzuhaben.

Von links: Ingo Wilhelmus, Frank Hoor, Georg Justen, Bianca Cimander und Erich Woll.

Der Werkstattrat wird alle vier Jahre in gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl nach dem Mehrheitswahlsystem gewählt.

In den Werkstattrat können gewählt werden:

  • Alle Beschäftigten, die mindestens ein halbes Jahr in den St. Bernhards-Werkstätten arbeiten
  • Zur Unterstützung kann vom Werkstattrat eine Vertrauensperson gewählt werden.

Aufgaben des Werkstattrates:

  • Vertritt die Interessen der Beschäftigten
  • Sorgt für die Einhaltung der Werkstättenverordnung
  • Sorgt für die Gleichbehandlung aller Beschäftigten der St. Bernhards-Werkstätten
  • Nimmt Beschwerden an und wirkt bei der Lösung von Konflikten mit
  • Hat eine Schweigepflicht.

Ansprechpartner*in

Ingo Wilhelmus
1. Vorsitzender Werkstattrat
Schönfelderhhof
54313 Zemmer
Frauenbeauftragte Wohndorf

Vertrauensperson und Ansprechpartnerin für die Klientinnen

Meine Aufgaben

  • Ich bin Ansprechpartnerin und Vertrauensperson für die Klientinnen des Schönfelderhofes.
  • Ich vertrete Ihre Interessen und informiere Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten.
  • Wenn Sie sexuelle Belästigung oder Gewalt erfahren, können Sie sich an mich wenden.
  • Ich stehe Ihnen an regelmäßigen Sprechstunden zur Verfügung.
Heidi Danner
Frauenbeauftragte
Schönfelderhof
54313 Zemmer
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Frauenbeauftragte WfbM

Vertrauensperson und Ansprechpartnerin für Mitarbeiterinnen der St. Bernhards-Werkstätten

Bianca Cimander
Frauenbeauftragte WfbM
Schönfelderhof
54313 Zemmer
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