01.04.2020
Besuchsverbot für unsere Wohnangebote

SCHÖNFELDERHOF: Am 1. April 2020 wurde mit der "Dritten Landesverordnung zur Änderung der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz" für unsere Wohnangebote ein Besuchsverbot angeordnet.
Ausnahmen sind im Einzelfall unter Einhaltung hygienischer Auflagen möglich, zum Beispiel bei Begleitung von Sterbenden.
Hierzu der Aushang zu unserem Betretungsverbot:
Präventionsmaßnahme zur Verhinderung von COVID-19-Erkrankungen
Liebe Besucherinnen und Besucher, liebe Lieferanten, aufgrund der "Dritten Landesverordnung zur Änderung der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz" vom 1. April 2020, ist bis auf weiteres der Zutritt zu den Wohnbereichen für Besucherinnen und Besucher nicht gestattet.

In dringenden Angelegenheiten bitten wir Sie Kontakt mit den Mitarbeitern der Wohngruppen oder dem Sekretariat 06580 - 912 102 aufzunehmen.
Für Ihr Verständnis bedanken wir uns recht herzlich!
Das Direktorium


