22.12.2016
"Bundesteilhabegesetz, ein wichtiger Meilenstein"

KOBLENZ / SCHÖNFELDERHOF. Die BBT-Gruppe begrüßt das Bundesteilhabegesetz als wichtigen Meilenstein für ein neues Verständnis von Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Der Bundesrat hat am 16.12.2016 das Bundesteilhabegesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes ist, die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu stärken. So soll die Eingliederungshilfe schrittweise aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst werden. Unter anderem sollen Schwerbehinderte mit Assistenzbedarf deutlich mehr Vermögen behalten dürfen als heute. Es soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Auch Dank der Initiative der Einrichtungen der BBT-Gruppe im Geschäftsfeld Psychiatrische Dienste konnten im Gesetzgebungsverfahren gegenüber dem Regierungsentwurf deutliche Verbesserungen erzielt werden. Sowohl in Rheinland-Pfalz als auch im Saarland wurden eine Reihe von Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten geführt, in denen man auf die sowohl für die Betroffenen als auch für die Leistungsanbieter problematischen Gesetzesinhalte hinwies. Hier sind vor allem die Trennung von Fachleistung und existenzsichernder Leistung, der leistungsberechtigte Personenkreis und das Verhältnis von Eingliederungshilfe zur Pflege zu nennen. Nicht alle Änderungsvorschläge, die auch von Vertretern der BBT-Gruppe gefordert wurden, sind als Verbesserungen im Gesetz wiederzufinden. Trotzdem wurden wesentliche Verschlechterungen für die Menschen mit Beeinträchtigungen und zum Teil auch für die Leistungsanbieter korrigiert. "Gemeinsam mit den Betroffenen, den Fachverbänden und den Angehörigen ist es uns gelungen, gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf wichtige Nachbesserungen für Menschen mit Behinderungen zu erreichen", kommentiert BBT-Geschäftsführer Matthias Warmuth das Ergebnis.
Das Bundesteilhabegesetz markiert den Auftakt in einen Systemwechsel in Bezug auf die Erbringung und Umsetzung von Leistungen in der Eingliederungshilfe. Selbstbestimmung und Teilhabe der Betroffenen, sowohl im gesellschaftlichen Kontext als auch im Arbeitsleben, werden in Zukunft deutlicher im Vordergrund stehen. Die hierfür notwendigen Umsetzungsprozesse werden von den Einrichtungen der BBT-Gruppe auf den verschiedenen Ebenen aktiv begleitet.


