19.04.2016
"Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht"

ZEMMER. Die AG Empowerment des Schönfelderhof informiert Klienten und Mitarbeiter über die Themen Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht.
Rainer Klippel, Casemanager, begrüßt die Referenten Caroline Klasen -SkF Trier- und Günter Crames -SKM Trier- und die zahlreichen Teilnehmer der Veranstaltung.
Patientenverfügung
Grundlage jeder medizinischen Behandlung ist die Einwilligung des Patienten. Dies ist jedoch nicht möglich, wenn der Patient sich nicht mehr äußern kann. Um für diese Situation rechtliche Vorsorge zu treffen, gibt es das Instrument der Patientenverfügung.
Die Referenten stellten das Instrument vor und beantworteten ausführlich die Frage: "Was sollte man vor der Abfassung einer Patientenverfügung bedenken?".
Vorsorgevollmacht
Kleiner werdende Familienverbände mit der Tendenz zu Single-Haushalten und zunehmende Verrechtlichung des alltäglichen Lebens machen es notwendig, für Krisensituationen rechtliche Vorsorge zu treffen. Diese Vorsorge kann man durch Vollmachten der verschiedensten Art treffen.
Die Referenten stellten ein Muster einer Vorsorgevollmacht vor und beantworteten die Fragen: "Welche Arten der Vorsorgevollmachten gibt es?. In welchen Situationen sollte man davon Gebrauch machen und wie sicher sind sie?"
Zur weiteren Information
Ist folgende Broschüre hilfreich:
"Wer hilft mir, wenn …"
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz
Ernst-Ludwig-Straße 3
55116 Mainz
E-Mail: medienstelle@mjv.rlp.de






