Der Maßregelvollzug dient der Sicherung, Besserung und Rehabilitation von Menschen, die aufgrund psychischer Erkrankung oder Suchtmittelproblemen rechtswidrige Taten begangen haben.
Die Beurlaubung ist ein Teil des Maßregelvollzugs und ein wichtiger Schritt zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Sie erfolgt unter strengen Auflagen (z.B. Suchtmittelabstinenz, psychologische Betreuung).
Die Eingliederungshilfe beinhaltet insbesondere Leistungen zur sozialen Teilhabe und Teilhabe am Arbeitsleben.
Maßregelvollzug:
Der Maßregelvollzug hat das Ziel, Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Suchtproblematik Straftaten begangen haben, zu sichern, zu therapieren und zu rehabilitieren. Die Unterbringung wird gerichtlich angeordnet und erfolgt in spezialisierten forensisch-psychiatrischen Kliniken. Sie kommt infrage, wenn die Person zum Tatzeitpunkt unter einer schweren psychischen Störung oder Abhängigkeit litt, die ihre Einsichts- und Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigte, und wenn weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht.
Es gibt zwei Formen der Unterbringung:
• Nach § 63 StGB: Diese betrifft Personen mit schweren psychischen Störungen, die als dauerhaft gefährlich gelten. Die Unterbringung ist zeitlich nicht begrenzt und endet erst, wenn keine weiteren Straftaten mehr zu erwarten sind.
• Nach § 64 StGB: Diese gilt für suchtkranke Straftäter, bei denen eine Therapie Erfolg verspricht. Die Unterbringung ist auf zwei Jahre begrenzt.
Durch vielfältige Therapieangebote sollen Krankheitssymptome gelindert, die Gefährlichkeit reduziert und eine soziale Wiedereingliederung ermöglicht werden – was letztlich auch die Sicherheit der Allgemeinheit erhöht.
Dauerbeurlaubung
Die ab August auf dem Schönfelderhof lebenden Klienten befinden sich in der sogenannten Dauerbeurlaubung, d.h. sie haben neben den erfolgreich abgeschlossenen Therapien die voran gegangene Beurlaubungsphase erfolgreich beendet. In der Beurlaubungsphase dürfen die Patienten der Klinik Nette-Gut die Klinik punktuell, zeitlich begrenzt und mit engen Absprachen verlassen und müssen dann wieder zurück in die Einrichtung. Unter Dauerbeurlaubung, die Phase, in welcher sie dann auf dem Schönfelderhof leben, versteht man einen dauerhaften Aufenthalt außerhalb der Klinik. Wichtig: Sie sind offiziell weiterhin Patienten der Klinik Nette-Gut. Die Klinik kann Weisungen aussprechen, die für die Menschen in Dauererprobung durchgängig gelten. Diese jeweiligen Regelungen sind individuell. Einer Dauerbeurlaubung geht ein therapeutischer Erfolg voraus.
Eingliederungshilfe
Das Wohndorf Zemmer ist analog LWTG (Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe) §4 eine Einrichtung der Eingliederungshilfe (SGBIX). Es wir eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung mit dem LSJVV (Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung) abgeschlossen. Diese Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen werden regelmäßig für alle Leistungsangebote mit dem LSJV abgeschlossen.