Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes für Mindestlohn in der Pflege

Die Dienstgebervertreter und Mitarbeitervertreter der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes befürworten in einem gemeinsamen Brief an den Bundesarbeitsminister Olaf Scholz die Aufnahme der Pflegebranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz und die Festsetzung eines Mindestlohnes in der Pflege. Gleichzeitig erwarten sie, dass im Entsendegesetz die Gleichbehandlung der Kommissionen des Dritten Weges hinsichtlich der im Gesetz vorgesehenen Beteiligungsrechte der Tarifparteien gewährleistet wird.

In den vorliegenden Entwürfen des Arbeitnehmerentsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes sind die kirchlichen Arbeitsbedingungen nicht berücksichtigt. Die Einrichtungen und Dienste der Caritas sind bedeutende Anbieter im Bereich der Pflege. Die in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes ausgehandelten Arbeitsbedingungen finden auf eine sehr große Anzahl von Arbeitsverhältnissen im Pflegebereich Anwendung und weisen deshalb eine hohe Repräsentativität auf.
Quelle: DCV Pressestelle
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