Gutachten sorgt für Ärger

Abschlussbericht des Steinbeiss-Transferzentrum

Die Stellungnahme der Barmherzigen Brüder Schönfelderhof zum Abschlussbericht des Steinbeiss-Transferzentrums erfolgte durch Albert Mandler, Leiter Gemeindepsychiatrische Angebote

BITBURG. Vom Eifelkreis Bitburg-Prüm erhielt das Steinbeiss-Transferzentrum (STZ) Kommunales Management Heidelberg den Auftrag, die Steuerungsmöglichkeiten und damit Potenziale der Kostendämpfung in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zu untersuchen. Insbesondere sollten dabei die Grundsätze "ambulant vor stationär", bedarfsgerechte Hilfegewährung und die Selbstbestimmung der behinderten Menschen beachtet werden. Es ist auch ein erklärtes Ziel in Rheinland-Pfalz, bei der Eingliederungshilfe weg von der Angebotsorientierung hin zur adressaten- und bedarfsorientierten Hilfegewährung zu kommen.

Die Ziele des Projektes waren:

  1. die Qualität der fachlichen und finanziellen Steuerung durch das Sozialamt zu verbessern,
  2. die Qualität der Eingliederung durch die Leistungserbringer zu erhöhen
  3. und die Kosten in der Eingliederungshilfe zu senken.
Nun übten bei einer Kreistagssitzung in Bitburg einige Träger beziehungsweise Leistungserbringer wie die Lebenshilfe und die Barmherhigen Brüder Schönfelderhof starke Kritik an dem Papier sowie an der Kreisverwaltung, in deren Verlauf der Eifelkreis-Behindertenbeauftragte Karl-Heinz Thommes von seinem Amt zurück trat. Aus ihrer Sicht gehe es lediglich um Kosteneinsparungen, außerdem seien die direkt mit den behinderten Menschen Konfrontierten nicht zeitig gefragt worden.

Stellungnahme der Barmherzigen Brüder Schönfelderhof
Der Aufbau verlässlicher gemeindepsychiatrischer Betreuungsangebote im Eifelkreis Bitburg-Prüm unter Federführung der Barmherzigen Brüder Schönfelderhof wurde nach der Novellierung des PsychKG im Januar 1996 vom Kreistag bereits im Dezember 1996 verabschiedet. Das vom Schönfelderhof erarbeitete und gemeinsam mit der Sozialabteilung inhaltlich diskutierte, abgestimmte und im Konsens letztlich an den Standorten Prüm (1999) und Bitburg (2002) umgesetzte landesweit fachlich anerkannte Konzept der gemeindepsychiatrischen Betreuungszentren, festigt seither die gemeindenahe Versorgung psychisch erkrankter Bürger des Eifelkreises Bitburg-Prüm auf der Grundlage einer Versorgungsverpflichtung.

Die fachlichen Grundsätze von Selbstbestimmung, Empowerment, Personenzentrierung, Ressourcenorientierung und stete Enthospitalisierungsbemühungen bilden für den Schönfelderhof den tragenden Gestaltungsrahmen zur Umsetzung dieses sozialpsychiatrischen Auftrages.
Der vorliegende Bericht negiert auf der Basis von Verallgemeinerungen und Polarisierung die aus unserer Sicht bis dato konstruktiv zu bewertende Zusammenarbeit mit dem Eifelkreis Bitburg-Prüm und das beschriebene Selbstverständnis in unserer Arbeit mit Klienten. Vor dem Hintergrund des von uns fachlich und organisatorisch zuverlässig umgesetzten Versorgungsauftrages ist diese Botschaft nicht nachzuvollziehen.

Kennzahlen
Die in den tatsächlichen Fallzahlen des Schönfelderhofes abgebildete Zuordnung von Hilfen für Menschen mit psychischer Erkrankung aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm unterstreicht nachhaltig den personenzentrierten Umsetzungsansatz:
  • Stationäre Betreuung Schönfelderhof - 16
  • Stationäre Betreuung Außenwohngruppen - 11
  • Ambulante Betreuung im Rahmen Betreutes Wohnen - 42
  • Ambulante Betreuung im Rahmen Persönliches Budgets - 24
  • Teilstationäre Betreuung in Tagesstätte GPBZ - 22
  • Betreuung in WfbM - 49
  • Budget für Arbeit - 1 
Laut "STZ-Bericht" werden von 242 Fällen der Hilfe für psychisch erkrankte Menschen insgesamt in Kostenträgerschaft des Eifelkreises nur 58 also 23,9 Prozent stationär betreut, und 65 Menschen also 26,8 Prozent ambulant betreut. Bezogen auf den Schönfelderhof sehen die Zahlen folgendermaßen aus: 16,3 Prozent aller Klienten werden im Betreuungsbaustein Wohnen stationär betreut, und 40,6 Prozent ambulant.

Hilfeplanung
Der Bericht verbreitet hier eine vollkommen andere Botschaft, in dem er sich ausschließlich an der Mutmaßung orientiert, dass die Umsetzung personen- und bedarfsorientierter Hilfen bis dato von den Leistungserbringern zu Gunsten institutioneller Überlegungen unzureichend oder nur zögerlich umgesetzt seien. Ohne Angaben wissenschaftlich fundierter Quellen wird weiter behauptet, dass etwa ein Drittel aller Leistungen in der Eingliederungshilfe grundsätzlich umgesteuert werden könnten und dass sich nach dem Studium von insgesamt nur zehn Fallakten (um welches Klientel es sich hierbei handelt ist unklar) im Eifelkreis Bitburg-Prüm ableiten lässt, dass von Anfang an Weichen für behinderte Menschen falsch gestellt worden seien und werden.

Diese Bewertung lässt sich vor dem Hintergrund der im Eifelkreis Bitburg-Prüm seit dem 5. Februar 2002 unter Vorsitz der Sozialabteilung umgesetzten Teilhabeplanung auf der Plattform des individuellen Teilhabeplans (THP) und des Entscheidungsforums "Teilhabekonferenz" nicht nachvollziehen. Der Schönfelderhof hat die individuelle Hilfeplanung immer als Prozess gesehen, mit seinen Klienten so vereinbart und auch so umgesetzt. Das Szenario durch Leistungserbringer inhaltlich "über den Tisch gezogener unerfahrener Sachbearbeiter" ist vor dem Hintergrund der bis dato bekanntermaßen differenziert geführten Diskussionsprozesse in den Konferenzen absurd.

Fallsteuerung
Das derzeitige Verfahren zur Umsetzung der Teilhabeplanung in Rheinland-Pfalz basiert auf gültiger Vereinbarung zwischen dem Ministerium, der LIGA dem Bundesverband privater Anbieter, der Selbsthilfeverbände und der kommunalen Spitzenverbände, zu denen auch der Eifelkreis Bitburg-Prüm gehöhrt. Die hier landesweit vereinbarten Vorgehensweisen decken sich nicht mit den im Bericht abgeleiteten geplanten Steuerungsmaßnahmen (z.B. Anforderungsprofil sozialpädagogische/medizinische Gutachten, Erstberatung nur durch Leistungsträger etc.).
Grundlage der individuellen ressourcenorientierten Hilfeplanung bildet der mit dem Klienten erarbeitete "THP" und keine Hilfebedarfsermittlung nach Metzler.

Die für den abgeleitenden kommunalen Steuerungsprozess geforderte personelle Aufstockung auf der Ebene der Sachbearbeitung und der qualifizierten sozialmedizinisch/-pädagogischen Begutachtung steht im Mittelpunkt des vorliegenden Kataloges. Einer fachlichen Qualifizierung der Mitarbeiter und einer sachlichen Ablaufoptimierung widersprechen wir grundsätzlich nicht, vorausgesetzt die Fachdiskussionen finden mit entsprechendem fachlichem Know How statt. Die entstehenden Mehrpersonalkosten sind allerdings dem Gesamtbudget der Eingliederungshilfe zuzuordnen und reduzieren keineswegs die Sozialausgaben des Eifelkreises.
Insbesondere psychisch erkrankte Menschen können dem Druck nicht standhalten wenn Erfolgsbezogenheit oberste Zielsetzung der Eingliederungshilfe ist. Auch wäre es für uns als christlichem Träger ethisch nicht vertretbar, wenn Betroffene letztlich Hilfen ablehnen, da sie das formale Planungsverfahren als zu kompliziert und fordernd erleben.

Kooperation mit dem Eifelkreis
Wir halten eine zukunftsorientierte Sozialplanung unter Beteiligung aller Schnittstellen im System für unabdingbar, um die gesellschaftlichen und finanziellen Herausforderungen der Eingliederungshilfe zukünftig zu meistern.
Der vorliegende Bericht blockiert diese Grundhaltung durch eine nicht hinzunehmende Frontenbildung.

Die Barmherzigen Brüder Schönfelderhof stehen für gemeindepsychiatrische Versorgung mit einem der niedrigsten Vergütungssätze im stationären Bereich in Rheinland-Pfalz. Wir haben die bestehenden Versorgungsstrukturen, finanziert durch Privatinvestoren, gemeinsam mit dem Eifelkreis entwickelt, haben Personenorientierung in den Vordergrund gestellt, sind bei zukunftsorientierten Modell- und Pilotprojekten mit im Boot und sehen aus den genannten Gründen keine Notwendigkeit in Prozesse einzusteigen die ein Umsteuern auf allen Ebenen bedeuten.

Der Abschlussbericht des "STZ" suggeriert in grob fahrlässiger Art und Weise, dass die steigende finanzielle Belastung des Eifelkreises Bitburg-Prüm im Hinblick auf Leistungen der Eingliederungshilfe durch einen systematisierten intensiven kommunalen Umsteuerungsprozess von Einzelhilfen zufrieden stellend reduziert werden kann.
Der Bericht bleibt eine wissenschaftliche Auswertung und die Ableitung kausaler Zusammenhänge in der Fallzahlenentwicklung der Eingliederungshilfe schuldig und unterstreicht lediglich den hypothetischen Charakter der Aussagen.
Wie eine fundierte Sozialplanung mit allen Kooperationspartnern in einer Region stattfinden kann, erarbeitet der Schönfelderhof derzeit mit seiner WfbM St. Bernhards Werkstätten zusammen mit dem Institut für Technologie und Arbeit (ITA) der Universtät Kaiserslautern und weiteren 16 Werkstätten in Rheinland-Pfalz in einem Modellprojekt. Hierbei ist deutlich hervorzuheben, dass es um ein Miteinander aller Partner in der Eingliederungshilfe geht. Das "ITA" hat in Person von Dr. Harald Weber eine Stellungnahme zum vorliegenden Bericht verfasst. Diese haben wir Ihnen gerne als Handreichung zur Verfügung gestellt.

Albert Mandler, Leiter der Gemeindepsychiatrischen Angebote der Barmherzigen Brüder Schönfelderhof
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