Als vollen Erfolg konnten die Organisatoren die Veranstaltung in der Einrichtung der Barmherzigen Brüder Saffig verbuchen: Über 100 Interessierte verfolgten die Diskussion „Patientenverfügung – Heute für morgen entscheiden?“ Die Referenten: Prof. Dr. Heribert Niederschlag SAC, Moraltheologe der Philosophisch-Theologischen Hochschule in Vallendar, Dr. Michael Maasberg, Palliativmediziner aus Mayen und Jürgen Fischer, Richter am Amtsgericht Mayen.
„Es geht um die Formulierung des persönlichen Willens“, stellte Dr. Michael Maasberg, direkt zu Anfang der Veranstaltung fest. „Wichtig ist, dass jemand Bescheid weiß, was sie persönlich in einem hilflosen Zustand wollen. Als Ärzte sind wir natürlich verpflichtet alles daran zu setzen, einem Patienten zu helfen. Doch stellt sich bei Schwerstkranken, die sich nicht mehr mitteilen können, oft die Frage, ob diese eine lebensverlängernde Hilfe überhaupt noch wollen.“ Eine Patientenverfügung könne hier Klarheit bringen, so der Palliativmediziner.
Prinzipiell kann in einer solchen Verfügung jeder bestimmen, wie Ärzte und Pflegepersonal im Fall einer schweren Krankheit verfahren sollen. Seit Herbst 2009 regelt ein Gesetz die Patientenverfügung. Dabei ist der Wille des Betroffenen maßgeblich. Er entscheidet darüber, ob und welche lebensverlängernden Maßnahmen ergriffen werden dürfen. Denn wenn er sich nicht mehr äußern kann und in einer Patientenverfügung eine künstliche Lebensverlängerung ausschließt, muss der behandelnde Arzt dem Wunsch folgen. Dies bestätigte auch Amtsrichter Jürgen Fischer in seinem Vortrag, wies jedoch darauf hin, dass „die körperliche Unversehrtheit zunächst einmal ein Grundrecht ist. Kritisch sind daher beispielsweise Entscheidungen der Angehörigen die bei Demenzkranken weitere, lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen, ohne das die Einwilligung des Patienten vorliegt. Die Frage nach dem Willen des Patienten wird hier dann zum juristischen Problem.“ Wichtig sei es beim Formulieren eine Patientenverfügung ärztlichen Rat einzuholen und nicht wild drauf los zu schreiben. Auch sei eine Rücksprache mit Angehörigen sinnvoll. „Nur so, kann der Wille des Patienten auch wirklich berücksichtigt werden.“ Moraltheologe Prof. Heribert Niederschlag ergänzt: „Jeder der gesund eine Patientenverfügung niederlegt, muss jedoch damit rechnen, dass er als Kranker anders urteilt.“ Es sei daher wichtig, immer wieder seine persönliche Situation zu überdenken und die Verfügung entsprechend zu aktualisieren. „Wir können uns an Menschen vergehen, wenn wir uns nur auf unsere Eindrücke verlassen und nur Rational entscheiden. Man muss hinter den Menschen, seine Wünsche und seine Geschichte schauen,“ mahnte Niederschlag.
In der anschließenden Diskussionsrunde konnten die Zuhörer Fragen an die Referenten richten. „Man merkt, dass das Thema Patientenverfügung die Menschen umtreibt. Gerade auch bei Angehörigen Demenzerkrankter“, so Wolfgang Bons vom Netzwerk Demenz Mayen-Koblenz. „Wir hoffen mit solchen Veranstaltungen den Menschen diese essentielle Thematik näher zu bringen. Denn sie wird durch demographischen Wandel in den nächsten Jahren immer mehr an Bedeutung gewinnen.“
Die Veranstaltung war Bestandteil der „Wochen der Demenz“ des Netzwerks Demenz Mayen-Koblenz
Das Netzwerk Demenz Mayen-Koblenz ist ein informeller Zusammenschluss von ambulanten und stationären Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, der Verwaltung, Gesundheitspflege, Selbsthilfe, dem Ehrenamt, der Ärzteschaft sowie privater Anbieter im Landkreis Mayen-Koblenz. Gemeinsam möchte man die Versorgungs- und Hilfeleistungen für demenzkranke Menschen und ihre Angehörigen in der Region verbessern. Weitere Informationen unter www.demenz-myk.de.
„Patientenverfügung - Heute für morgen entscheiden?!“ wurde gemeinsam angeboten von: